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Kassengesetz 2020

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TSE-Frist 31.03.2021 - handeln Sie jetzt!

Rechtzeitig handeln

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Am 31. März 2021 endet die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal.

  

Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Kasse den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich. Kassen, die vor Mitte 2019 angeschafft wurden, können die Anforderungen ohne ein Software-Update nicht erfüllen.

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Achtung! Was Sie unbedingt beachten sollten!

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In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung

bis 31. März 2021.

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Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens

30. September 2020 (in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen

bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.

 

Der Kaufnachweis ist dem Finanzamt auf Verlangen zu zeigen.

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Interesse?

Kontaktieren Sie uns!

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Adresse: Kuhkamp9, 48455 Bad Bentheim

Tel. 02562-7279365

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